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Trägt ein Verbot von Automaten zum Jugendschutz bei?
Im Rahmen der Überarbeitung der Tabak-Produkt-Richtlinie diskutiert die EU-Kommission auch ein Verbot von Zigarettenautomaten. In Deutschland sind diese Automaten aus Gründen des Jugendschutzes mit einer technischen Alters-Zugangsbeschränkung versehen: Erst nachdem der Kunde seine Kaufberechtigung (älter als 18 Jahre) nachgewiesen hat, ist der Automat verkaufsbereit. Dadurch wird eine wirksame und effektive „Barriere“ im Sinne der jugendschutzpolitischen Zielsetzung errichtet - Kindern und Jugendlichen wird der Zugang zu Tabakwaren verwehrt.
Ein einseitiges Verbot wäre unverhältnismäßig und mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Deutschland nicht vereinbar. Zudem würde es den Bemühungen von Gesetzgeber und Wirtschaft entgegenwirken, in Deutschland einen beachtlich hohen Jugendschutzstandard zu erhalten und kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Ein EU-weites Automatenverbot ist mit dem Ziel der Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes ebenso wenig begründbar wie ein Präsentationsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort. Die EU hat auch hier keine Regelungskompetenz.
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Gehört ein legales Produkt unter die Ladentheke?
Ein Kernelement der Marktwirtschaft ist, dass Unternehmen für ihre Produkte werben und sie im Wettbewerb darbieten können. Die EU Kommission diskutiert im Zuge der Überarbeitung der Tabak-Produkt-Richtlinie ein Präsentationsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort. Hierzu zählen neben Zigaretten und Zigarren unter anderem auch Feinschnitt, Pfeifentabak, Zigarillos sowie Kau- und Schnupftabak. Tabakwaren würden komplett aus dem Sichtfeld der Konsumenten verschwinden. Der versteckte Verkauf im Sinne von „Bückware“ diskriminiert daher nicht nur legale Produkte und ihre Händler, sondern erschwert mündigen, erwachsenen Verbrauchern auch ihre Kaufentscheidung. Grundsätzlich hat die EU hier keine Regelungskompetenz gegenüber den Mitgliedstaaten, denn diese Maßnahme würde das Funktionieren des Binnenmarktes nicht verbessern. In Irland, Island und Norwegen wurde der Verkauf unter der Ladentheke bereits eingeführt. Allerdings zeigen Erfahrungen aus diesen Ländern: Präsentationsverbote haben nicht dazu geführt, dass weniger Leute rauchen. Stattdessen werden besonders Fachhändler und mittelständische Unternehmen der Tabakwirtschaft von den Auswirkungen dieser geplanten Maßnahme existenziell getroffen: zum einen durch die anfallenden Umbaukosten am Verkaufsort, zum anderen durch das Verschwinden der beratungsintensiven Produkte Feinschnitt, Pfeifentabak sowie Zigarren/Zigarillos aus den öffentlichen Auslagen.
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Halten Einheitspackungen vom Rauchen ab?
Marken bieten dem Verbraucher Orientierung. Für Unternehmen sind sie Teil der Identität und gleichzeitig Wettbewerbsgrundlage. Den aktuellen Plänen der EU-Kommission zufolge könnten Packungen von Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak sowie Zigarren/Zigarillos zukünftig ein einheitliches Erscheinungsbild haben: Auf den einfarbigen Packungen sind nur noch Grundangaben in Standardschrift sowie Warnhinweise (Text und große Schockbilder) vorgesehen. Weltweit hat bislang kein Land Erfahrungen mit Einheitspackungen für Tabakprodukte gesammelt.
Für die Annahmen, dass Einheitspackungen eine wirksame gesundheitspolitische Maßnahme sind oder die Verbreitung des Rauchens eindämmen, fehlen bislang fundierte wissenschaftliche Grundlagen. Keine der bisher durchgeführten empirischen Studien konnte einen positiven Zusammenhang feststellen zwischen der Verbreitung des Rauchens und der Aufmachung von Tabakprodukten. Während Einheitspackungen das Rauchverhalten nicht beeinflussen, würden sie den illegalen Handel stark anwachsen lassen. So wäre es technisch einfacher, z.B. gefälschte Zigarettenschachteln herzustellen, wenn die Originale keine Logos oder Bildmarken der Hersteller mehr tragen. Einheitspackungen verletzen zudem grundlegende Eigentumsrechte der Hersteller an Markenlogos sowie markentypische Bild- und Farbgestaltungen. Dies würde auch eine Einschränkung der Angebotsvielfalt für den Konsumenten bedeuten, da weniger bekannte Marken aus dem Bewusstsein der Konsumenten verschwinden würden.
Hintergrund
Die neue EU-Tabak-Produkt-Richtlinie
Die Europäische Kommission überarbeitet derzeit die Tabak-Produkt-Richtlinie 2001/37/EG. Sie regelt die „Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen“.
Dies betrifft beispielsweise die Größe der Warnhinweise auf den Packungen, die Offenlegung von Zusatzstoffen oder das Verbot von Deskriptoren („Mild“, „Lights“ etc.). Die Richtlinie wurde 2001 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und 2003 in Deutschland umgesetzt. Die EU-Kommission möchte mit der Überarbeitung die Tabakproduktregulierung innerhalb der EU weiter harmonisieren und so ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Binnenmarktes gewährleisten und dabei ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz sicherstellen.
Hintergrund
Die EU-Kommission befragte die Öffentlichkeit
Eine Richtlinienüberarbeitung läuft in mehreren Phasen ab. Im Herbst 2010 eröffnete die Europäische Kommission ein Konsultationsverfahren: Bürger, Interessenvertreter aus der Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen und Behörden konnten im Rahmen dieser zwölfwöchigen öffentlichen Befragung online Eingaben machen. Grundlage war ein Konsultationspapier der Kommission, das die folgenden Regulierungsvorschläge enthielt: (1) Einheitspackungen ohne Bild- und farbige Wortmarken oder andere markenrechtlich geschützte Merkmale und mit großen Bildwarnhinweisen. Diese Warnungen würden den größten Teil der Vorder- und Rückseite bedecken. (2) Ein Ausstellungsverbot von Tabakwaren am Verkaufsort, (3) ein Automatenverbot und (4) eine verschärfte Regulierung von Zusatzstoffen. Diese Maßnahmen stammen zu einem großen Teil aus einem Bericht, den die Kommission bei dem Beratungsunternehmen Rand Europe in Auftrag gegeben hatte.
Am 27. Juli 2011 veröffentlichte die Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher (DG Sanco) die Ergebnisse der Konsultation, die seit September 2011 auch im Detail und nach Ländern einzusehen sind.
Insgesamt wurden 85.513 Einwendungen eingereicht – noch nie wurde bei einer EU-Konsultation eine vergleichbar hohe Zahl erreicht. 96 Prozent der Einwendungen kamen von EU-Bürgern, was ein klares Zeichen für das starke öffentliche Interesse an dem Thema ist. Bei den meisten neuen Regulierungsvorschlägen war die Mehrheit der Eingaben von EU-Bürgern für die Beibehaltung des Status quo. Viele Bürger bezweifelten vor allem, dass die Einführung von Einheitspackungen und Schockbildern Jugendliche vom Rauchen abhalte oder die Verbreitung des Rauchens eindämmen würde. Sie sahen darin eher die Gefahr, dass der illegale Handel erleichtert würde.
Ähnlich war das Bild beim Thema Zugang zu Tabakprodukten: Das Auslageverbot wurde als übermäßiger Eingriff in das Entscheidungsrecht des Verbrauchers kritisiert. Stattdessen sprachen sich Europas Bürger für wirksamere Kontrollen aus – wie etwa bei der Altersüberprüfung, um Minderjährige am Zugang zu Tabakwaren zu hindern.
Außerdem sprachen sich die meisten Bürger gegen das Automatenverbot und das Verbot des Internethandels mit Tabakprodukten aus, weil sie dadurch ihre persönliche Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sähen.
Die Europäische Kommission hat deutlich gemacht, dass sie die Meinungen und Informationen aus der öffentlichen Konsultation berücksichtigen wird. Im Rahmen der Folgenabschätzung und Formulierung eines überarbeiteten Richtlinienvorschlags sollen die Einwendungen behandelt werden.
Voraussichtlich ab Herbst 2012 wird der Vorschlag im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Mit der Verabschiedung einer neuen Richtlinie kann 2014 gerechnet werden. Die Mitgliedstaaten bekommen dann eine Übergangsfrist, sie in nationales Recht umzusetzen.